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GOVERNANCE UND KONTROLLE DER CORONA-KREDITE

24 juin 2020 By Daniel Lucien Bühr, Adam El-Hakim, Tabea Tsering Segessenmann

Einführung

Am 25. März 2020 erliess der Bundesrat die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Bis heute (Stand 22. Juni 2020) wurden unter dieser Verordnung ca. 128’500 Kredite im Umfang von ca. CHF 15 Milliarden gewährt.

Medienberichterstattung über Missbräuche und eingeleitete Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

In den Medien wird zunehmend von Missbräuchen bei der Beantragung und Verwendung von Krediten gemäss der COVID-19 Solidarbürgschaftsverordnung berichtet. So sollen Antragsteller falsche Angaben zur Umsatzhöhe gemacht, Kredite für konkursreife Unternehmen erwirkt, sowie Kredite missbräuchlich auf Privatkonten oder ins Ausland transferiert oder bestehende Kredite abgelöst haben. In mehreren Kantonen haben die Strafverfolgungsbehörden – hauptsächlich aufgrund Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), welche von den Banken über verdächtige Zahlungseingänge informiert wurde – Ermittlungen eingeleitet. Zurzeit sind über 650 Fälle in Abklärung.

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